3. 3.1. Richtet sich ein Rechtsmittel direkt gegen eine Norm (d.h. gegen einen Rechtssatz oder einen Erlass), findet eine abstrakte Normenkontrolle statt. Die angefochtene Norm wird dabei unabhängig von einem konkreten Anwendungsfall auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft (REGINA KIENER/ BERNHARD RÜTSCHE/MATHIAS KUHN, Öffentliches Verfahrensrecht, 2. Aufl. 2015, Rz. 18).