2. Der Regierungsrat beschloss am 11. Dezember 2024: 1. a) In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird Ziffer 2 des Entscheids des Departements Gesundheit und Soziales vom 22. Mai 2024 wie folgt neu festgelegt: "Das Ersuchen von Dr. med. A._____ um Bewilligung einer Assistenztätigkeit im praxisambulanten Bereich ausserhalb einer stationären Einrichtung wird abgewiesen." b) Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.