B. 1. Dagegen erhob Dr. med. A._____ am 20. Juni 2024 Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat und stellte folgende Anträge: 1. Ziff. 2 Dispositiv sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei es zu gestatten, im ambulanten Bereich einer stationären Einrichtung zu arbeiten und die Kostenauflage nach Ziff. 7 Dispositiv ist entsprechend anzupassen; 2. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung auch bezüglich Ziff. 1, 5-7 Dispositiv zuzuerkennen; 3. Die vorinstanzlichen Akten seien beizuziehen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -5-