7. Die Abteilung Gesundheit entschied am 22. Mai 2024: 1. Dr. med. A._____ wird die Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung als Arzt im Kanton Aargau mit Ablauf einer Übergangsfrist von sechs Monaten ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheides definitiv entzogen. Auf das gleiche Datum fällt die Zulassung als Leistungserbringer (Arzt) zur Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) dahin. -4-