6.3. Am 23. August 2023 informierte die Abteilung Gesundheit Dr. med. A._____, dass sie ihm keine entsprechende Bewilligung erteilen könne. Sie stellte ihm einen Entscheidentwurf betreffend den Entzug der Berufsausübungsbewilligung auf dem Gebiet des Kantons Aargau sowie einen Entwurf für einen Rechtsmittelverzicht zu. Die Abteilung Gesundheit forderte Dr. med. A._____ auf, den Entwurf für einen Rechtsmittelverzicht unterzeichnet zu retournieren, sofern er mit dem Entscheidentwurf einverstanden sei. 6.4. Dr. med. A._____ teilte der Abteilung Gesundheit mit Schreiben vom 1. September 2023 sinngemäss mit, dass er den Rechtsmittelverzicht nicht unterzeichnen werde.