Es sei wichtig, dass die Familie wisse, dass sie derzeit getrennt seien. Rund zweieinhalb Monate später, am 27. Juli 2023, hätten die damaligen Ehepartner eine Scheidungsvereinbarung unterzeichnet, nachdem die ehelichen Probleme nicht mehr aushaltbar gewesen seien. Damit stehe fest, dass der Beschwerdeführer und seine frühere Ehefrau bereits ab Frühling 2023, spätestens jedoch ab dem 13. Mai 2023 keinen gegenseitigen Ehewillen mehr gehabt hätten.