A. Der Beschwerdeführer heiratete am 12. März 2020 in Serbien die Schweizer Bürgerin B._____ (geb. tt.mm.jjjj), reiste am 15. Mai 2020 in die Schweiz ein, und erhielt gestützt auf das eingereichte Familiennachzugsgesuch am 17. Juni 2020 eine Aufenthaltsbewilligung, welche letztmals bis zum 31. Mai 2024 verlängert wurde (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 79 ff., 87, 101).