Den von den Behörden abweichenden Standpunkten wurde ausreichend Umfang eingeräumt, indem sowohl die Pro- als auch die Kontra-Argumente aufgeführt wurden. Den Stimmberechtigten ist zuzumuten, sich aus den Erläuterungen sowie den weiteren zur Verfügung stehenden Informationsquellen ihre eigene sachgerechte Meinung zu bilden. Die Beschwerde ist damit abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden darf.