4.4 Nach dem Gesagten hat der Regierungsrat mit den Abstimmungserläuterungen nach Massgabe der einschlägigen rechtlichen Vorgaben hinreichend sachlich und transparent über die zur Abstimmung stehende Steuergesetzrevision und deren Auswirkungen informiert. Insgesamt besteht kein Anlass zur Befürchtung, dass die freie Willensbildung der Stimmberechtigten erschwert oder geradezu verunmöglicht würde. Den von den Behörden abweichenden Standpunkten wurde ausreichend Umfang eingeräumt, indem sowohl die Pro- als auch die Kontra-Argumente aufgeführt wurden.