Wiederum ist diese Aussage nicht anhand der vier Beispiele, sondern anhand der gesamten Informationen in der Abstimmungsbroschüre zu prüfen (vgl. Erw. II/3.3). Auf Seite 8 wird ausgeführt, dass die Vermögenssteuern gesenkt werden. Einerseits erfolge die Senkung, indem die Freibeträge erhöht würden, andererseits würden die Vermögenssteuertarife reduziert. So würden die Tarife für die tiefsten besteuerten Vermögensteile von 1,1 ‰ auf 0,7 ‰ reduziert, was einer Steuerentlastung von rund 36 % entspreche. Die höchste Tarifstufe werde von 2,1 ‰ auf 1,6 ‰ reduziert, was einer Reduktion von 24 % entspreche.