4.2 Die Beschwerdeführenden rügen, der Grossteil der Steuerentlastungen würde bei einem ganz kleinen Teil der Steuerpflichtigen anfallen. Die ungleiche Verteilung der potentiellen Steuerentlastung werde den Lesenden verschwiegen. Kein einziges Beispiel zeige, wie hoch die Steuerentlastung für die sehr vermögende Bevölkerungsschicht sei.