Es ist weiter nicht zu beanstanden, dass der Regierungsrat lediglich Beispiele von Steuerpflichtigen aufzeigt, auf welche sich die Vorlage direkt auswirkt. Dass die Aussage, wonach sich für 50 % der Steuerpflichtigen keine Änderungen ergeben, zusätzlich durch Beispiele plausibilisiert wird, ist für das Verständnis der Stimmberechtigten nicht notwendig. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die von den Beschwerdeführenden beantragte - 11 -