Daran ändert auch nichts, dass sich die Beispiele grafisch vom Fliesstext auf derselben Seite abheben. Dies ist allein der tabellarischen Darstellung der Beispiele geschuldet, welche wiederum erforderlich ist, damit die Beispiele einfach zu lesen und miteinander vergleichbar sind. Die Beschwerdeführenden richten ihre Einwände einseitig gegen die Beispiele auf Seite 11 und gehen über die übrigen Ausführungen in der Abstimmungsbroschüre weitgehend hinweg. Für diese isolierte Betrachtungsweise gibt es keinen sachlichen Grund.