Des Weiteren dürfe davon ausgegangen werden, dass die meisten Stimmberechtigten in der Lage seien, das steuerbare Einkommen vom Bruttooder Nettoeinkommen bzw. das steuerbare Vermögen vom Reinvermögen zu unterscheiden. Dies insbesondere deshalb, da von den Steuerpflichtigen verlangt werde, jährlich eine Steuererklärung auszufüllen, womit die Stimmberechtigten zumindest in den Grundzügen mit der Unterscheidung dieser Begriffe vertraut sein dürften. Es könne daher nicht ernsthaft geltend gemacht werden, die diesbezüglich fehlenden Begriffserklärungen würden die Stimmberechtigten in die Irre führen. -7-