Da die SP Aargau bereits am 23. April 2025 eine Medienmitteilung mit dem Titel: "Irreführende Beispiele in der Abstimmungsbroschüre: Die breite Bevölkerung ist nicht abgebildet" publiziert hatte und der Beschwerdeführer 4 in der Medienmitteilung ausdrücklich als Kontaktperson für weitere Auskünfte aufgeführt wird, ist belegt, dass zumindest der Beschwerdeführer 4 spätestens am 23. April 2025 von den Beschwerdegründen Kenntnis hatte. Gleichentags berichteten sowohl die Aargauer Zeitung als auch der Privat- Fernsehveranstalter Tele M1 über die Kritik an den Abstimmungsunterlagen.