2. Der Regierungsrat beantragt mit Beschwerdeantwort vom 1. Mai 2025 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführenden reichten am 6. Mai 2025 eine Replik ein. -4- 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: