Die Vorinstanz hat sich diesbezüglich auf den Standpunkt gestellt, die zu erwartenden finanziellen Verpflichtungen seien nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, und trat auf den entsprechenden Antrag nicht ein. Aus den Erwägungen im Entscheid der Sozialkommission vom 19. Februar 2024 geht jedoch klar her- - 10 -