1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, die nicht zeitidentischen, rückwirkenden Sozialversiche- -4- rungsleistungen in der Höhe von CHF 16'005.84 zuzüglich Zinsen seit dem 27.03.2024 umgehend der Beschwerdeführerin auszubezahlen. 2. Eventualiter sei der Entscheid aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zum Entscheid über alle gestellten Anträge zurückzuweisen. 3. Die Verfahrenskosten im Verfahren vor Vorinstanz seien der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen.