2. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, entschied am 20. März 2025: Verfügung 1. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird bewilligt. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung wird abgewiesen. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.