B. 1. Gegen den Beschluss der Sozialkommission erhob A._____, vertreten durch MLaw Zoë von Streng, Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS), Zürich, mit Eingabe vom 27. März 2024 Verwaltungsbeschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Ziffer 2 des Beschlusses sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei der Überschuss nach Verrechnung der rückwirkenden Sozialversicherungsleistungen auszubezahlen. -3-