Mit Verfügung vom 18. Oktober 2023 wurden ihr rückwirkend per 1. Januar 2021 eine Viertelsrente bzw. ab 1. April 2021 eine volle Rente der Invalidenversicherung (IV) sowie mit Verfügung vom 16. Januar 2024 rückwirkend per 1. Januar 2021 Ergänzungsleistungen (EL) zugesprochen. Gestützt auf ein Drittauszahlungsgesuch erhielt die Gemeinde Q._____ Nachzahlungen der IV in Höhe von Fr. 57'293.40 und der EL im Betrag von Fr. 28'125.00, insgesamt Fr. 85'418.40 ausbezahlt. Diese hat sie mit den der Beschwerdeführerin ausgerichteten, zeitkongruenten Sozialhilfeleistungen verrechnet, wobei ein Überschuss von Fr. 16'004.85 verblieb.