Dass er sich keine Gedanken darüber gemacht hat, sich bei Fahrtantritt "normal" respektive "super" gefühlt und somit keine (Rest-)Alkoholisierung gespürt haben will (vgl. Akten Strassenverkehrsamt, act. 174 f.), erhöht das Risiko, dass er sich erneut in einem ähnlichen Zustand ans Steuer setzt. Bemerkenswert ist auch, dass er angab, jeweils im frühen Verlauf des Tages mit dem Trinken begonnen und auch am 28. August 2024 bereits um 10.00 Uhr innerhalb von nur 20 Minuten eine halbe Flasche Wein und überdies Vodka konsumiert zu haben.