Diese Zweifel werden untermauert durch seine Angabe, wonach er am Vortag ab dem Mittag sechs Flaschen Alkohol getrunken habe, was eine gewisse Haltlosigkeit im Umgang mit Alkohol offenbart. Beim Konsum einer derartigen Alkoholmenge hätte der Beschwerdeführer zudem damit rechnen müssen, am nächsten Morgen nicht fahrfähig zu sein und sich noch im hochkritischen Bereich zu befinden (vgl. dazu die einschlägigen Promille-Rechner z.B. auf www.beobachter.ch/promillerechner, www.bussgeldkatalog.org/ alkoholabbau und www.kenn-dein-limit.de unter Selbsttests/Promillerechner, zuletzt besucht am 18. Juli 2025).