Die Staatsanwaltschaft sah sich offenbar nicht dazu veranlasst, dem geltend gemachten Nachtrunk näher auf den Grund zu gehen. Es ist daher anzunehmen, dass sie gestützt auf den Bericht zur Blutalkoholbestimmung des IRM Aarau, welches nach Rücksprache mit der Polizei lediglich eine Standardrückrechnung vorgenommen hat, nicht weiter geprüft hat, ob die - 17 -