Gegenüber der Polizei gab er als Grund an, er habe seinen Anwalt kontaktiert, als er zu Hause angekommen sei, und habe danach die Polizei benachrichtigen wollen (Akten Strassenverkehrsamt, act. 174). In seiner Stellungnahme ans Strassenverkehrsamt vom 18. September 2024 äusserte er hingegen, er habe seiner Mutter noch dringend benötigte Medikamente vorbeibringen müssen (Akten Strassenverkehrsamt, act. 186).