beim Linksabbiegen wohl kaum dazu geführt haben dürfte, dass er mit dem in der Fahrbahnmitte der S-Strasse befindlichen Inselschutzpfosten kollidierte. Die zweite Version kann schon deshalb nicht zutreffen, weil der Beschwerdeführer dabei die Örtlichkeit verwechselt: Der Unfall hat sich nämlich an der Kreuzung S-Strasse/U-Strasse ereignet, wobei nicht ersichtlich ist, inwiefern es dort zum angeblichen Ausweichmanöver hätte kommen können (siehe dazu die entsprechende Kartenansicht im kantonalen Geoportal, unter Themen/Staat & Politik/Datenangebote/Geoportal).