Um ca. 10.45 Uhr wurde er an seinem Wohnort polizeilich angehalten, wobei um 10.55 Uhr mittels Atemalkoholtestgerät ein Atemalkoholwert von 0.94 mg/l festgestellt wurde. Der Beschwerdeführer gab gegenüber der Polizei an, am Vortag ab 12.00 Uhr ca. zwei Flaschen Rotwein, drei Flaschen Weisswein und eine Flasche Schnaps (Martini) sowie am 28. August 2024 zwischen etwa 10.00 und 10.20 Uhr – und damit nach dem fraglichen Vorfall (Nachtrunk) – eine halbe Flasche Weisswein und eine unbekannte Menge Vodka getrunken zu haben.