Dies erhöhe die Wahrscheinlichkeit erneuter Fahrten in angetrunkenem Zustand zusätzlich zum Umstand, dass er trotz intensivem Alkoholkonsum (ca. sechs Flaschen) am nächsten Tag keine Restalkoholisierung mehr bemerkt haben wolle. Bis zum Vorliegen der notwendigen Unterlagen (Polizeirapport, Blutanalyse, etc.) könne das Führen von Motorfahrzeugen nicht mehr verantwortet werden, da der Verdacht bestehe, der Betroffene sei mehr als jede andere Person der Gefahr ausgesetzt, sich in einem Zustand ans Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, der das sichere Führen nicht mehr gewährleiste.