Ausserdem bestehe auch im Hinblick auf die Trinkmengenangaben die Gefahr einer Trunksucht, welche die Fahreignung ausschliessen könnte, zumal der Betroffene gemäss eigenen Angaben die Sistierung des Alkoholkonsums mehr oder weniger vom Erhalt einer neuen Arbeitsstelle abhängig mache. Dies erhöhe die Wahrscheinlichkeit erneuter Fahrten in angetrunkenem Zustand zusätzlich zum Umstand, dass er trotz intensivem Alkoholkonsum (ca. sechs Flaschen) am nächsten Tag keine Restalkoholisierung mehr bemerkt haben wolle.