2. Mit Verfügung vom 3. September 2024 entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) A._____ den Führerausweis vorsorglich bis zur Abklärung von Ausschlussgründen ab 28. August 2024 und auf unbestimmte Zeit und stellte in Aussicht, dass über das weitere Verfahren nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen (Polizeirapport, Blutanalyse, etc.) entschieden werde. Zudem entzog es einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung.