Indessen ist nicht ersichtlich und wird auch nicht vorgebracht, weshalb der Beschwerdeführer seinen Hund nicht an einem anderen Ort angemessen halten könnte. Wie der Gemeinderat vorbringt, könnten allfällige Umzugskosten ausserdem als situationsbedingte Leistungen von der Sozialhilfebehörde übernommen werden, wenn der Beschwerdeführer gesundheitlich nicht in der Lage sein sollte, den Umzug selbstständig zu bewältigen.