Gemäss dem Beschwerdeführer wurde er an seinem ehemaligen Wohnort gemobbt und das Wohnen dort sei "die reinste Hölle und menschenunwürdig" gewesen, sodass er sich bis heute nicht davon erholt habe (Beschwerde, S. 2). Ausserdem habe er verschiedene gesundheitliche Beschwerden (vgl. Beschwerde, S. 2). Er sei in Q._____ "sehr, sehr stark und tief verwurzelt" und habe absolut keine Kraft, an einem Ort neu anzufangen (Beschwerde, S. 3). Soweit er damit zum Ausdruck bringen möchte, dass er zu einem Umzug gesundheitlich gar nicht in der Lage sei, fehlen hierfür hinreichend konkrete Indizien. Im beigelegten Attest von Dr. med.