zur Wohnungssuche bereits eine Kürzung der von der Sozialhilfe übernommenen Mietkosten auf einen bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen. Eine entsprechende Anordnung setze nämlich voraus, dass die Auflage trotz Androhung einer Kürzung der Sozialhilfe nicht befolgt wurde. Dies entspreche dem 2-stufigen Auflage- und Weisungsverfahren.