Es seien Mehrkosten von CHF 200.00 monatlich von der Sozialhilfe für meine gegenwärtige Wohnung an der T-Strasse in Q._____ zu übernehmen, was CHF 1'150.00 pro Monat inkl. Heiz- und Nebenkosten ausmacht. Die Kosten gehen zu Lasten des Staats. -4- 2. Mit Eingabe vom 2. Mai 2025 an das Verwaltungsgericht ersuchte der Beschwerdeführer um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.