__ zu suchen. A._____ wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass andernfalls ab 01.06.2025 nur noch ein Mietzins gemäss Mietzinsrichtlinie im Sozialhilfebudget angerechnet wird. Die Differenz zum effektiven Mietzins ist dann über den Grundbedarf zu finanzieren. e)-f) […] 3. Die Verfahrenskosten […], gesamthaft Fr. 931.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. C. 1. Dagegen erhob A._____ mit Eingabe vom 18. April 2025 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragte: