d) A._____ hat die gemietete Wohnung an der T-Strasse auf den nächstmöglichen Kündigungstermin, d.h. per 31.05.2024, zu kündigen und sich eine günstigere Wohnung mit einem Mietzins im Rahmen der Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Q._____ zu suchen. A._____ wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass andernfalls ab 01.06.2024 nur noch ein Mietzins von CHF 850.00 im Sozialhilfebudget angerechnet wird. Die Differenz zum effektiven Mietzins ist dann über den Grundbedarf zu finanzieren. e)-f) […]