A. Die Beschwerdeführerin ist sri-lankische Staatangehörige, reiste am 7. Oktober 2018 illegal in die Schweiz ein und stellte am Folgetag ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act]. 5, 10 f.). Am 27. Dezember 2018 lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) ihr Asylgesuch ab, wies sie aus der Schweiz weg, setzte eine Ausreisefrist bis zum 21. Februar 2019 an und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung (MI-act. 34 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Februar 2019 ab (MIact. 48 ff.).