Die Erreichung der weiteren Behandlungsziele (Förderung der Selbständigkeit in Bezug auf die [Depot-]Medikation; Selbständigkeit im Bereich Wohnen und berufliche Integration im ersten oder zweiten Arbeitsmarkt mit Unterstützung der Invalidenversicherung, was zur Zeit noch nicht geklärt sei, da unter anderem die Beurteilung/Entscheidung der Invalidenversicherung noch ausstehend sei) werde voraussichtlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als ihnen im Rahmen der verbleibenden Dauer der stationären therapeutischen Massnahme (Anfang Dezember 2024) verbleibe. Es bleibe zu beobachten, wie der Beschwerdeführer auf allfällige damit verbundene psychische Belastungen reagieren werde. Aufgrund der