59 StGB einen guten, stabilen Behandlungsverlauf gezeigt habe. In diesem geschützten Setting sei die Gefahr der Begehung neuerlicher schwerer Straftaten als eher gering einzuschätzen. Die Erreichung der weiteren Behandlungsziele (Förderung der Selbständigkeit in Bezug auf die [Depot-]Medikation;