An der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Q._____ vom 14. Dezember 2023 zog die Gutachterin unter Einbezug der Entwicklung seit dem Ergänzungsgutachten weiterhin einen langen Zeitraum von bis zu fünf Jahren für die Bewährung des Beschwerdeführers und die Erteilung von Weisungen (während der Probezeit) als Möglichkeit in Betracht (Vorakten, act.