Nach übereinstimmender Einschätzung von Dr. med. C._____ (Gutachterin) und des behandelnden Therapeuten Dr. med. E._____ leidet der Beschwerdeführer an einer undifferenzierten Schizophrenie (ICD-10 F 20.3), wobei er diesbezüglich aktuell und nun schon seit mindestens drei Jahren (zum Zeitpunkt des Ergänzungsgutachtens von Dr. C._____) unter adäquater antipsychotischer Behandlung (mit Aripiprazol) steht und somit keine relevant ausgeprägte Krankheitssymptomatik zu erkennen ist. Ferner bestehen beim Beschwerdeführer nach wie vor Abhängigkeitserkrankungen von verschiedenen Substanzen (Cannabis, Stimulanzien, Benzodiazepine, Opiate, Nikotin).