Beschwerdeführer sei sich bewusst, dass solche Weisungen grundsätzlich zulässig und zu seinem Besten seien, um den Therapieerfolg zu sichern. Allerdings führe die Kombination dieser Pflichten mit einer fünfjährigen Probezeitdauer zu einer äusserst hohen Belastung. Fünf Jahre lang wäre sein Leben stark reglementiert und seine Selbstbestimmung erheblich eingeschränkt. Eine so lange Zeitspanne unter derart strikten Auflagen könnte die Rehabilitierung und Reintegration sogar erschweren. Die Motivation, ein eigenverantwortliches Leben zu führen, könnte gedämpft werden.