Solche Umstände gebe es im vorliegenden Fall nicht. Im Gegenteil würden die fachlichen Einschätzungen für eine Verkürzung der Probezeit sprechen, insbesondere der Therapieverlaufsbericht von Dr. med. E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 6. September 2024 (Vorakten, act. 06 076 ff.). Darin werde eine behutsame Reintegration empfohlen und darauf hingewiesen, dass bei weiterer regelmässiger Therapie und Abstinenz das Rückfallrisiko als eher gering einzuschätzen sei. Der Beschwerdeführer habe in der stationären Therapie grosse Fortschritte gemacht, seine Krankheitseinsicht und Behandlungsmotivation seien hoch, und er sei fest entschlossen, abstinent zu bleiben.