06 082) festgehalten, dass die Erreichung der weiterführenden Ziele (Selbständigkeit der Medikamenteneinnahme, Selbständigkeit im Bereich Wohnen und vor allem die berufliche Integration mit Unterstützung der Invalidenversicherung) noch Zeit in Anspruch nehmen werde. Es bleibe zu beobachten, wie der Beschwerdeführer auf allfällige damit verbundene psychische Belastungen reagieren werde. Aufgrund der Schwere der Anlassdelikte (unter anderem Brandstiftung) würde es sich empfehlen, die Schritte zur Erreichung dieser Ziele und deren Festigung unter der Möglichkeit der sichernden Rückversetzung in den geschlossenen stationären Rahmen vorzunehmen (vgl. dazu Art.