Die Therapie findet in der Regel zweiwöchentlich statt. Bei positivem und stabilem Vollzugsverlauf entscheidet die behandelnde Fachperson nach Rücksprache mit der Bewährungshilfe über die Anpassung der Konsultationsfrequenz. b. Auswertung der Medikamenteneinnahme bzw. der Medikamentenspiegelkontrollen. c. Die Therapiestelle meldet der Vollzugsbehörde besondere Vorkommnisse umgehend telefonisch (zu Bürozeiten: 062 835 15 50, ausserhalb der Bürozeiten über den Pikettdienst: 079 370 07 52) und schriftlich.