h. A._____ ist es erlaubt, sich ausserhalb der Schweiz aufzuhalten. Einen Auslandaufenthalt hat er der Bewährungshilfe im Voraus unter Vorlage eines Programms zu melden. 5. Pflichten der Institution a. Überwachung der Pflichten von A._____. b. Fortführung der Behandlung/Betreuung von A._____. c. Regelmässige Kontrolle der Totalabstinenz in bisheriger Frequenz bezüglich Alkohols, illegaler Suchtmittel und nicht klinikärztlich verordneter Medikamente. Eine Reduktion der Kontrollfrequenz ist lediglich nach vorgängiger Rücksprache mit der Bewährungshilfe möglich.