Die Therapie findet in der Regel zweiwöchentlich statt. Bei positivem und stabilem Vollzugsverlauf entscheidet die behandelnde Fachperson nach Rücksprache mit der Bewährungshilfe über die Anpassung der Konsultationsfrequenz. e. Einnahme der ärztlich verordneten Medikation. f. Aufrechterhaltung der Abstinenz von Drogen und Alkohol mit der Verpflichtung, sich regelmässig mit geeigneten Mitteln (Urinkontrollen, Blutentnahmen, Haaranalysen), welche durch die Vollzugsbehörde bestimmt werden, über die Einhaltung des Konsumverbots auszuweisen. g. Aktive Teilnahme an den Bewährungshilfegesprächen.