4. A._____ werden für die Dauer der Probezeit folgende Weisungen erteilt: -4- a. Vorerst weiterer Aufenthalt in der Stiftung D._____ inkl. Teilnahme an der Tagesstruktur. Die Veränderung der Wohn- und Beschäftigungssituation darf nur mit Zustimmung des professionellen Helfernetzes und in Absprache mit der Vollzugsbehörde erfolgen. Im Falle eines späteren eigenständigen Wohnens mit externer Ausbildung/Arbeit besteht die Möglichkeit der Installation einer Wohnbegleitung für die vom Amt für Justizvollzug zu bestimmende Dauer.