B. 1. Am 28. November 2024 verfügte das AJV mit Blick auf den bevorstehenden Ablauf der stationären therapeutischen Massnahme gegenüber A._____ per 3. Dezember 2024: 1. A._____ wird am 2. Dezember 2024 bedingt aus dem Vollzug der stationären therapeutischen Massnahme entlassen. 2. Die Probezeit wird auf 5 Jahre festgesetzt. 3. Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet. Die Gespräche finden zu Beginn alle zwei Wochen statt. Die Gesprächsfrequenz wird von der Bewährungshilfe festgelegt.