grund der Entwicklungen ab Oktober 2022 die wesentlichen Ausgangsvoraussetzungen für eine rückfallpräventive Behandlung attestiert werden. Der PPD wies das AJV ausserdem darauf hin, dass auch die Möglichkeit bestünde, die aktuellen Befunde zur Behandlungsfähigkeit und -willigkeit des Beschwerdeführers durch eine externe Stelle validieren zu lassen (Bericht des PPD vom 12. Juli 2023 zur erweiterten Vorabklärung [Vorakten 1/4, Griff 6], S. 4). Nachdem der PPD gegenüber dem AJV in der Folge die Haltung vertreten hatte, eine freiwillige Therapie würde gleich aussehen wie eine gerichtlich angeordnete Therapie nach Art.